Wahlmöglichkeit |
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Seit Juli 2008 / bzw. ab Januar 2009 müssen alle Hausbesitzer, die vermieten oder verkaufen wollen, einen bedarfs- oder verbrauchsorientierten Energieausweis nachweisen. Dabei kann der Hausbesitzer innerhalb der unteren gezeigten Bedingungen wählen, welchen Energieausweis er vorlegen möchte.
Unabhängig davon muss immer ein bedarfsabhängiger Energieausweis erstellt werden wenn: a) staatliche Fördermittel beantragt werden oder b) das Anforderungsniveau der 1. Wärmeschutzverordnung aus dem Jahr 1977 bis heute nicht erreicht ist.
Bei Fragen stehen wir gerne zu Verfügung |