Energieausweise |
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Seit 1. Juli 2008 ist der Energieausweis Pflicht. |
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Seither sind alle Vermieter, Verpächter oder Verkäufer von Immobilien verpflichtet bei Vermietung, Verpachtung oder Verkauf einen gültigen Energieausweis vorzulegen (§16 EnEV). |
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Es gibt zwei unterschiedliche Energieausweise, zwischen denen, unter bestimmten Voraussetzungen, der Besitzer wählen kann |
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Gemäß § 18 EnEV den Bedarfsorientierter Energieausweis ………………………...…..….....…...... mehr § 19 EnEV den Verbrauchsorientierter Energieausweis …………………...…..………..…... mehr |
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energie-becker berät Sie bei der Wahl des Energieausweises und erstellt diesen für Sie. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf …………………………………………………..….. Kontakt >>
Beachten Sie unser Angebot |
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